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Ambulantes Operieren

Prinzipiell stellt die Durchführung einer - auch ambulanten - Operation ebenso wie bei allen anderen invasiven Methoden in der Medizin (z.B. Injektionen, Endoskopien, Laseranwendungen) den Tatbestand einer Körperverletzung dar, der nur durch die wirksame Einwilligung des Patienten strafrechtlich nicht bedeutsam wird.

Der Begriff "
wirksam" verlangt nun,

  • dass ein Patient zuvor über den Umfang und das Ausmaß inklusive möglicher bzw. regelhaft zu erwartender Folgen oder Komplikationen aufgeklärt wurde,


  • diese Aufklärung in gebührendem zeitlichen Abstand zur Operation erfolgte (so dass unter anderem keine Entscheidungszwänge für den Patienten bestanden),


  • und dass schließlich eine solche Aufklärung seitens des Patienten auch verstanden wurde.


Diesen Kriterien kommt in der ästhetischen Medizin, die Maßnahmen nicht immer bei Erkrankungen des Menschen, sondern auf dessen persönlichen Wunsch nach Verschönerung seines Äußeren vornehmen lässt, noch sehr viel stärkere Bedeutung zu.

Deshalb willigen Sie bitte niemals in eine Operation ein, deren Hergang und Bedeutung Sie nicht verstanden haben. Damit ist keiner Seite geholfen. Soweit also Ihrerseits noch Fragen bestehen, tragen Sie diese auch bitte vor.

Die hier im Kapitel Therapieformen aufgeführten Eingriffe werden durch die Aesthetics, Medicine & Technology Corporation beauftrage fachkompetente Mediziner, meist bei örtlicher Betäubung, teils auch bei Allgemeinnarkose, stets aber ambulant, durchgeführt. Diese haben hierbei natürlich im Rahmen ihres Behandlungsauftrages selbstverständlich auch die berufsrechtliche Verantwortung und übernehmen die damit verbundene Haftung.