bei Brustverkleinerungen
Nach einer ambulant bei Allgemeinnarkose vorgenommenen Operation bedarf es einer mindestens dreistündigen Nachbeobachtung, bevor die Patientin in die Obhut einer häuslichen Betreuung entlassen werden darf. Die bei dem Eingriff eingelegten Wunddrainagen, die einer übermäßigen Blutergussbildung vorbeugen sollen, werden üblicherweise nach 1 - 2 Tagen entfernt, die Hautfäden nach ca. 8 - 14 Tagen. Intraoperativ wird im Übrigen eine Antibiotikumprophylaxe durchgeführt. Zur Vermeidung einer Blutgerinnselbildung (= Thrombose) erhält die Patientin zur Prophylaxe einmal täglich Spritzen (Selbstverabreichung) mit niedermolekularem Heparin.
Die Patientin sollte postoperativ einen gut fixierenden BH ohne Drahtkörbchen tragen. Intensive sportliche Aktivitäten und schwere körperliche Arbeit sind für vier Wochen zu vermeiden. Solarium und Sonnenbäder mit unbedeckter Brust sind für sechs Monate verboten.
Das Risiko einer Brustverkleinerung sind neben einer in ihrem Ausmaß ungewissen Narbenentwicklung die Ausbildung einer Infektion oder einer sekundären Einschmelzung von Fettgewebe mit nachträglich sich noch ergebenden Substanzminderung sowie Absonderung eines nachlaufenden öligen Ergusses. Selten wird dann aus diesem Grund eine Nachoperation erforderlich.
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